Frage von Emma M. • 28.01.2025

Antwort von Judith Skudelny FDP • 05.02.2025
Es freut mich sehr, wenn junge Menschen sich so intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen.
Es freut mich sehr, wenn junge Menschen sich so intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen.
Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.
Die Erbschaftssteuer ist aktuell die einzige Steuerart die auf bereits versteuertes Einkommen nochmals Steuern erhebt – eigentlich bereits ein Widerspruch in sich und fragwürdig.