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Ich befürworte überdies, dass eine Grundversorgung an Bargeld-Abhebungen an Geldautomaten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss (etwa zwei Bargeld-Abhebungen pro Monat).
niemand ist verpflichtet, mit Karte oder per App zu zahlen, Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Ihre Sorge um Datenschutz ist nachvollziehbar. Nach geltendem Recht müssen aber alle Unternehmen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten und dürfen personenbezogene Daten nur zweckgebunden verarbeiten.
Mit dem Aufleben der Kampagne „Grünes Herz Deutschlands“ muss eben auch eine Offensive in Richtung Gastfreundlichkeit und einfacher Bezahlung verbunden sein. Das stärkt sowohl den Einzelhandel als auch die Gastronomie sowie die Kundenzufriedenheit.