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Patrick Schnieder
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Frage von Gustav H. •

Hat man ein Recht auf Datenschutz, das Geschäft in dem man einkauft gehen meine Bankdaten nichts an = man muss bar bezahlen aus Datenschutzgründen.

Und so bleibt das auch in Zukunft und überall. Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu dass sämtliche Zahlungsdienstleister App Anbieter usw. etc. pp. persönliche Daten wie Bankverbindungen speichern und undurchsichtig unzumutbar damit umgehen. Da bleibt nur Barzahlung.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.

niemand ist verpflichtet, mit Karte oder per App zu zahlen, Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel.

Für alle digitalen Zahlungen gelten die strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Zahlungsdienstleister dürfen nur die Daten erheben, die für die Abwicklung der Zahlung erforderlich sind, müssen transparent informieren, Daten sichern und sie nur für klar definierte Zwecke nutzen. Bürgerinnen und Bürger haben umfassende Rechte – etwa auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung dieser Vorgaben und können bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängen. Wer den Eindruck hat, dass ein Anbieter intransparent oder unzulässig mit seinen Daten umgeht, kann sich dort direkt beschweren

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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