Bernd Buchholz geht auf einer Brücke und blickt in die Ferne
Bernd Buchholz
FDP
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Frage von Gabriele W. •

Ist es rechtens, wenn ich bei der Müllentsorgung bei der AWR abgewiesen werde, weil ich nicht mit Kreditkarte bezahlen möchte.

Sehr geehrter Herr Dr. Buchholz,
ich habe am 30.8.25 Plastikabfall bei der AWR in Bordesholm entsorgen wollen, wurde aber abgewiesen,weil ich nicht digital bezahlen wollte (4 €). Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Artikel der KN vom 17.8.24 zu der AWR-Maßnahme, die mindestens 800 000 € kosten sollte.
Ich fühle mich diskriminiert u. v. der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Privatrechtl.
mögen solche Verfahren akzeptabel sein, aber die Müllentsorgung ist eine staatl. Aufgabe, deren
Bereitstellung für ein menschliches Dasein notwendig ist. Wo bleibe ich denn mit meinen Abfällen,
wenn ich digital ausgegrenzt und diskriminiert werde. Nur für die AWR eine Kreditkarte anzuschaffen,
das ist unverhältnismäßig. Ob meine Bankdaten und d. Autokennzeichen dort wirklich sicher sind, wage ich zu bezweifeln. Ich habe bereits ausführl. an H. Kubicki geschrieben, aber bis heute keine Anwort erhalten. Ich bitte Sie, dieser Sache nachzugehen.
Mit frdl. Grüßen
Gabriele W.

Bernd Buchholz geht auf einer Brücke und blickt in die Ferne
Antwort von
FDP

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Erfahrung bei der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR). Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn man eine geplante Entsorgung nicht wie gewohnt vornehmen kann.

Die Einführung bargeldloser Bezahlverfahren ist inzwischen in vielen Bereichen üblich. Gründe dafür sind unter anderem Sicherheit, geringere Verwaltungskosten und ein einfacheres Abrechnungsverfahren. 

Die Abfallentsorgung ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und Kommunen. In vielen Kreisen wird der Betrieb der Wertstoffhöfe von gemischwirtschaftlichen Gesellschaften wie der AWR organisiert, die bestimmte Abläufe eigenständig gestalten können. Dabei setzen diese Betriebe zunehmend auf digitale Verfahren, um Abläufe einfacher und transparenter zu machen.

Gleichzeitig nehme ich Ihre Bedenken hinsichtlich der ausschließlich bargeldlosen Bezahlung sehr ernst. Ich werde prüfen, ob die aktuellen Regelungen und die praktische Umsetzung bei der AWR mit den geltenden Vorgaben vereinbar sind, und dazu gegebenenfalls direkt das Gespräch mit der AWR suchen.

Ihre Sorge um Datenschutz ist nachvollziehbar. Nach geltendem Recht müssen aber alle Unternehmen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten und dürfen personenbezogene Daten nur zweckgebunden verarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Buchholz

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