Art. 28 Grundgesetz schützt zwar das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, stellt dabei jedoch lediglich sicher, dass es ein solches Selbstverwaltungsrecht gibt – nicht jedoch, wie genau dieses ausgestaltet oder im Detail geregelt ist. Diese Ausgestaltung liegt in der Hoheit der jeweiligen Landesgesetzgebung.
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Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Gemeinde. Wie Sie wissen, habe ich in der Sache selbst bereits versucht, zwischen Ihnen und der Gemeinde zu vermitteln. Dies, wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, scheinbar ohne Erfolg.
Durch innovative, bioökonomische Ansätze will die Landesregierung der baden-württembergischen Wirtschaft Anreize mitgeben, um Klimaneutralität zu erreichen. Fundament stellen, neue Wirtschaftsfelder besetzen und attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Ländlichen Raum schaffen.
Gerade im aktuellen politischen Klima ist mir ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang miteinander besonders wichtig.
Damit meine Amtspflichten als Bürgermeister nicht unter meiner Kandidatur leiden, habe ich im Januar und Februar 2025 meinen kompletten Jahresurlaub genommen.