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Für konkrete Fragen zur Umsetzung und zur Ausgestaltung der Ausbildung von Lehramtsanwärter*innen bitten wir Sie, sich direkt an das Niedersächsische Kultusministerium zu wenden: poststelle@mk.niedersachsen.de
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.