Wann kommt endlich die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte?
Wir haben bereits zwei gültige Urteile nach denen Unternehmen die Arbeitszeit erfassen müssen und die Länder ignorieren die Lage weiterhin?
Sehr geehrter Herr Y.
das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).
Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, das die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie betraf. Nach der BAG-Entscheidung ist das Urteil des EuGH aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland und damit auch von den Ländern zu beachten. Der Bund hat gegenüber den Ländern diesbezüglich qua Grundgesetz keine Durchgriffsmöglichkeit.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Thema Arbeitszeiterfassung: FAQ zur Arbeitszeiterfassung
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

