
Selbstverständlich ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel bei uns. Aus rechtlicher Perspektive leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, dass Transaktionen in bar getätigt werden müssen
Selbstverständlich ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel bei uns. Aus rechtlicher Perspektive leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, dass Transaktionen in bar getätigt werden müssen
Es braucht vielmehr gute Rahmenbedingungen und eine gute individuelle Betreuung der Aufstocker, um die beste Lösung für den jeweiligen Fall zu finden. Das können bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sein, aber ggf. auch eine Weiterbildung auf eine höher qualifizierte und besser bezahlte Tätigkeit.
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
Bei der im Koalitionsvertrag verabredeten neuen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen waren wir in den internen Beratungen nicht zu einem tragfähigen Beschluss gekommen. Es muss zum Beispiel geklärt sein, ob es eine eigene Rechtsform oder in eine GmbH eingebettete Form geben soll. Auch europarechtliche Fragen sind nach wie vor vorhanden.