
(...) Die bestehenden Regelungen zu den Minijobs stoßen grundsätzlich auf breite Akzeptanz. Dennoch gibt es immer wieder sehr unterschiedliche Forderungen der Bandbreite von der Abschaffung der Minijobs bis zu deren Ausweitung. (...)
(...) Die bestehenden Regelungen zu den Minijobs stoßen grundsätzlich auf breite Akzeptanz. Dennoch gibt es immer wieder sehr unterschiedliche Forderungen der Bandbreite von der Abschaffung der Minijobs bis zu deren Ausweitung. (...)
(...) Energieversorger können zulässigerweise eine Verbrauchssteuer, die Umsatzsteuer, auf eine bereits mit einer anderen Verbrauchssteuer belasteten Leistung (Stromsteuer) erheben. Die Umsatzsteuer ist von ihrer Wirkung her eine Verbrauchsteuer, wird aber wie eine Verkehrsteuer – auf Lieferungen und Leistungen, also Umsätze – erhoben. (...)
(...) Merkmal des Mehrwertsteuersystems ist deshalb die Ausklammerung der Umsatzsteuer aus der Bemessungsgrundlage dieser Steuer. Dies gilt aber nicht für andere - spezielle - Verbrauchsteuern. (...)
(...) Die Umsatzsteuer ließe sich nicht praktizieren, wenn der Unternehmer bei jedem Umsatz die Höhe der im Preis enthaltenen anderen Steuern oder Abgaben ermitteln und aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden müsste. Die Umsatzsteuer muss bei der großen Zahl der täglich anfallenden Umsätze vielmehr auf eine Bemessungsgrundlage zurückgreifen, die ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist und keine weiteren Berechnungen erfordert. (...)
(...) Sie haben völlig Recht: Die Mehrwertsteuer wiMehrwertsteuerg>Strombezug nicht nur auf den Verbrauch und etwaige Zählergebühren erhoben, sondern auch auf die Stromsteuer. Es handelt sich somit in der Tat um eine "Steuer auf eine Steuer". (...)
Sehr geehrte Frau Beeß,
zu Ihrer Frage, ob es rechtmäßig ist, dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auch andere Verbrauchsteuern beinhaltet, möchte ich wie folgt Stellung nehmen: