(...) der Bayerischen Staatsregierung ist der Lebensschutz ein ganz besonderes Anliegen. Bayern hat als erstes Bundesland mit dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen für einen glaubwürdigen Lebensschutz geschaffen und diese mit einem breiten Hilfeangebot der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ fachlich abgesichert: So hat die Stiftung seit 1978 über 330.000 Schwangere in Not mit rund 450 Millionen Euro unterstützt. Pro Jahr werden an rund 13.000 Frauen etwa 18 Millionen Euro ausgereicht. (...)
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