(...) In Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ist geregelt, dass eine Einschränkung des freien Warenverkehrs "zum Schutze der Gesundheit" möglich sei ( http://dejure.org/gesetze/AEUV/36.html ). Hierauf beruft sich die Bundesrepublik bei Ihrer Gesetzgebung. (...)
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(...) Zusammen mit den bestehenden Regelungen werden die geplanten Verschärfungen der Einzelvorschriften ein wirksames Instrument gegen die Lärmbelästigung durch Motorräder sein. (...)
(...) Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurde ein wichtiger Schritt für eine Gesamtstrategie zum Lärmschutz getan. Denn dieser umfassende Ansatz berücksichtigt erstmals die Summe verschiedener Lärmquellen, denen Menschen ausgesetzt sind. (...)
(...) Beim Motorradlärm kommt hinzu, dass einzelne Motorradbesitzer ihre Maschinen technisch verändern lassen, so dass sie lauter werden und zudem in einer von ihnen als "sportlich" empfundenen Weise mit hohen Beschleunigungen fahren. Für diese Fälle wurde eine besondere Nahmessmethode entwickelt, die es der Verkehrspolizei ermöglicht, Lärmsünder zu stellen. (...)