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Christel Happach-Kasan
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Frage von Sigrid G. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Sigrid G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr.Christel Happach-Kasan,

wie auch den letzten Jahren, beginnt mit der schönen Jahreszeit auch der alljährliche Lärmterror durch Motorräder. Gemeint sind nicht die Fahrzeuge, die mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durch die Landschaft fahren und deren Auspuffanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierbei geht es um Motorräder die wieder ganze Straßenzüge, Deiche, Dörfer und Städte mit ihrem Lärm beschallen und die Anwohner massiv belästigen. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bürger eine allgemein bekannte Regelung zu den Ruhezeiten geschaffen, um Lärmbelästigungen einzuschränken. Wie kann es sein, dass an Sonn- und Feiertagen z.B. das Rasenmähen oder andere laute Tätigkeiten untersagt sind, und der unerträgliche Lärm der genannten Motorräder einfach hingenommen werden muß? Wieso können diese Maschinen überhaupt zugelassen werden? Absurd ist auch , dass die Fahrer dieser Fahrzeuge selbst einen Ohrenschutz benutzen, um den Lärm nicht zu hören!
Es gibt genug Studien über die Gesundsheitsschädigung der Bevölkerung durch Lärm. Warum wird hier nicht gehandelt?
Was wird die FDP unternehmen um diesen Schaden von den Bürgern abzuwehren?

MfG

Sigrid Gotthardt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gotthardt,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Motorradlärm. Einzelne Motorradfahrer, die ihre Maschinen oftmals demonstrativ aufheulen lassen, sind immer wieder ein Ärgernis.

Als Bundestagsabgeordnete kann ich zur Thematik der Lärmbelästigung durch Verkehrsteilnehmer über die Bundesebene leider wenig ausrichten, denn die Zuständigkeit für die Umsetzung der Regelung des Verkehrs liegt ausschließlich bei den Ländern. Gerne stelle ich Ihnen dar, wie die Länder gegen Lärmsünder vorgehen.

Verkehrsbedingter Lärm ist ein Ärgernis, der Anwohner aber auch Gäste in den Städten, in Ausflugslokalen sehr stört. Aus diesem Grund bemüht sich das Bundesverkehrsministerium seit langem, die Geräuschemission durch den Straßenverkehr weiter zu senken. Die von der EU festgelegten Grenzwerte werden mit dem voranschreitenden technischen Fortschritt beständig verschärft. Derzeit darf tagsüber die Geräuschemission in reinen Wohngebieten nicht den Wert von 59 dB(A) überschreiten, was ungefähr mit einem in moderater Lautstärke laufendem Fernseher zu vergleichen ist. Mit speziellen Geräuschmessverfahren überprüfen die zuständigen Ämter immer wieder, ob dieser Wert auch eingehalten wird und ob gegebenenfalls mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung in den betroffenen Gebieten reagiert werden sollte.

Beim Motorradlärm kommt hinzu, dass einzelne Motorradbesitzer ihre Maschinen technisch verändern lassen, so dass sie lauter werden und zudem in einer von ihnen als "sportlich" empfundenen Weise mit hohen Beschleunigungen fahren. Für diese Fälle wurde eine besondere Nahmessmethode entwickelt, die es der Verkehrspolizei ermöglicht, Lärmsünder zu stellen. Lärmbelästigung durch ein gezielt Lärm provozierendes Fahrverhalten ist nach §30 Abs. 1 der StVO verboten, kann also auch strafrechtlich verfolgt werden. Sollte die Verkehrspolizei zusätzlich noch eine Veränderung der Auspuffanlage feststellen, so erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades und ist die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 90 bis 135 € und drei Strafpunkten im Verkehrszentralregister rechnen. Wenn Anwohner konkrete Hinweise zu einer lärmbedingten Ordnungswidrigkeit haben, so können sie sich auch persönlich an die zuständige Ordnungsbehörde wenden, das ist bei uns im Kreis die Kreisverkehrsbehörde in Ratzeburg.

Auch ich bin der Meinung, dass mit allen möglichen Mitteln gegen solche so genannten Lärmsünder vorgegangen werden muss. Ich will den Motorradfahrern nicht ihren Spaß an Ausflügen bei schönem Wetter nehmen, aber sie sollten dabei Rücksicht auf andere nehmen. Wie Sie sehen, sind die notwendigen gesetzlichen Regelungen vorhanden, um gezielt Lärm provozierendes Fahrverhalten zu ahnden. Die Schwierigkeit liegt wie in vielen Fällen darin, dass die Überprüfung und das Stellen einzelner Personen, die sich nicht an die entsprechenden Richtlinien halten, schwer umzusetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan