Bild
Norbert Brackmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Norbert Brackmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sigrid G. •

Frage an Norbert Brackmann von Sigrid G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brackmann,

wie auch den letzten Jahren, beginnt mit der schönen Jahreszeit auch der alljährliche Lärmterror durch Motorräder. Gemeint sind nicht die Fahrzeuge, die mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durch die Landschaft fahren und deren Auspuffanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierbei geht es um Motorräder die wieder ganze Straßenzüge, Deiche, Dörfer und Städte mit ihrem Lärm beschallen und die Anwohner massiv belästigen. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bürger eine allgemein bekannte Regelung zu den Ruhezeiten geschaffen, um Lärmbelästigungen einzuschränken. Wie kann es sein, dass an Sonn- und Feiertagen z.B. das Rasenmähen oder andere laute Tätigkeiten untersagt sind, und der unerträgliche Lärm der genannten Motorräder einfach hingenommen werden muß? Wieso können diese Maschinen überhaupt zugelassen werden? Absurd ist auch, dass einige Fahrer dieser Fahrzeuge selbst einen Ohrenschutz benutzen, um den Lärm nicht zu hören!
Es gibt genug Studien über die Gesundsheitsschädigung der Bevölkerung durch Lärm. Warum wird hier nicht gehandelt?
Was wird Ihre Partei unternehmen, um diesen Schaden von den Bürgern abzuwehren?

MfG

Sigrid Gotthardt

Bild
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gotthardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit daran, Einzelvorschriften aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) so zu verändern, dass damit der Lärmschutz in Zukunft weiter verbessert wird. Dabei werden auch explizit Motorräder einbezogen.

Bereits heute gibt es Vorschriften in der StVZO, aufgrund derer gegen Lärmbelästigung durch zu laute Maschinen vorgegangen werden kann. So erlischt nach §19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Wenn also Motorräder nach der erfolgten Zulassung verändert werden um sie lauter zu machen, dann erlischt damit die Betriebserlaubnis. Im Falle einer Polizeikontrolle können auf den Fahrer empfindliche Strafen zukommen, das Fahrzeug kann sogar stillgelegt werden.

Ferner regelt §30 Abs. 1 Ziff. 1 STVZO, dass Fahrzeuge so ausgerüstet werden müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Hier gibt es eine weitere Handhabe. Eine normale Lautstärke ist unvermeidbar. Wenn aber Mitbürger durch das Motorrad belästigt werden, weil es über das unvermeidbare Maß hinaus durch Lärm auffällt, verstößt der Fahrer gegen diese Vorschrift.

Zusammen mit den bestehenden Regelungen werden die geplanten Verschärfungen der Einzelvorschriften ein wirksames Instrument gegen die Lärmbelästigung durch Motorräder sein.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann