Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 07.12.2010 von Bärbel Bas SPD

(...) Die Änderung des Rechtswegs wurde im Übrigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss sowohl von den Leistungsträgern, also den Kassen, wie auch von den Leistungserbringern deutlich abgelehnt. Die Stellungnahme des Zentralverbands des deutschen Handwerks etwa war unmissverständlich. Leider hat sich die Koalition auch wider besseren Wissenen nicht von ihren Plänen abbringen lassen. (...)

Portrait von Christian Lindner
Antwort 19.01.2011 von Christian Lindner FDP

(...) Sie sprechen einen richtigen Punkt an, den wir erkannt haben. Die Änderungen bei den Betreuungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer werden jedoch nach dem Steuervereinfachungsgesetz für außersteuerliche Sachverhalte keine Auswirkungen haben. Sie können somit Ihre Kosten für die Kinderbetreuung auch weiterhin geltend machen. (...)

Portrait von Frank Heinrich
Antwort 20.12.2010 von Frank Heinrich CDU

(...) Der Bezug, den Sie herstellen, ist aus meiner Sicht nicht generell legitim. Ich gebe zu, dass hohe Parteispenden dazu führen können, den Empfänger des Lobbyismus´ zu verdächtigen. Dennoch gilt für mich: Im Zweifel für den Angeklagten. (...)

Portrait von Lars Lindemann
Antwort 23.02.2011 von Lars Lindemann FDP

(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. Die Unterscheidung zwischen verpflichtenden Verträgen, die nicht unter das Kärtellrecht fal­len, und freiwilligen Verträgen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist im Ergebnis auch sachgerecht. (...)

Portrait von Dietrich Monstadt
Antwort 10.01.2011 von Dietrich Monstadt CDU

(...) In der neuen Fassung werden die anzuwendenden Teile des GWB erweitert und gleichzeitig die Gerichtsbarkeit von den Sozialgerichten an die Zivilgerichte überwiesen. Außerdem wird klargestellt, welche Regelungen und Beschlüsse der Anwendbarkeit des GWB unterliegen, indem die vorherige Formulierung (Verpflichtung zum Vertragsabschluss und Schiedamtsregelung) präzisiert wird. (...)