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(...) Die Änderung des Rechtswegs wurde im Übrigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss sowohl von den Leistungsträgern, also den Kassen, wie auch von den Leistungserbringern deutlich abgelehnt. Die Stellungnahme des Zentralverbands des deutschen Handwerks etwa war unmissverständlich. Leider hat sich die Koalition auch wider besseren Wissenen nicht von ihren Plänen abbringen lassen. (...)
(...) Sie sprechen einen richtigen Punkt an, den wir erkannt haben. Die Änderungen bei den Betreuungskosten im Rahmen der Einkommenssteuer werden jedoch nach dem Steuervereinfachungsgesetz für außersteuerliche Sachverhalte keine Auswirkungen haben. Sie können somit Ihre Kosten für die Kinderbetreuung auch weiterhin geltend machen. (...)
(...) Der Bezug, den Sie herstellen, ist aus meiner Sicht nicht generell legitim. Ich gebe zu, dass hohe Parteispenden dazu führen können, den Empfänger des Lobbyismus´ zu verdächtigen. Dennoch gilt für mich: Im Zweifel für den Angeklagten. (...)
(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. Die Unterscheidung zwischen verpflichtenden Verträgen, die nicht unter das Kärtellrecht fallen, und freiwilligen Verträgen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist im Ergebnis auch sachgerecht. (...)
(...) In der neuen Fassung werden die anzuwendenden Teile des GWB erweitert und gleichzeitig die Gerichtsbarkeit von den Sozialgerichten an die Zivilgerichte überwiesen. Außerdem wird klargestellt, welche Regelungen und Beschlüsse der Anwendbarkeit des GWB unterliegen, indem die vorherige Formulierung (Verpflichtung zum Vertragsabschluss und Schiedamtsregelung) präzisiert wird. (...)
Sehr geehrte Frau Westphal,