Unser Ziel ist es zeitnah, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, mit welchem auch die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden soll. Die Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit Voraussetzungen verbunden, die Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen können.
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Die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit setzt eine straffreie Lebensführung voraus.

Der aktuelle Stand ist momentan so, wie ich es in der anderen Antwort auf die Sie sich beziehen.
Nach aktuellem Stand wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihren sogenannten „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschieden. Wir Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden dann auf dieser Basis sorgfältig, aber auch schnell die Gesetzesreform vorantreiben und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abschließen.
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine sehr hohe Priorität.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung (Einbürgerungen mit Mehrstaatigkeit) möglichst schnell auf den Weg gebracht wird.