
Der aktuelle Stand ist momentan so, wie ich es in der anderen Antwort auf die Sie sich beziehen.
Der aktuelle Stand ist momentan so, wie ich es in der anderen Antwort auf die Sie sich beziehen.
Nach aktuellem Stand wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihren sogenannten „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschieden. Wir Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden dann auf dieser Basis sorgfältig, aber auch schnell die Gesetzesreform vorantreiben und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abschließen.
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine sehr hohe Priorität.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung (Einbürgerungen mit Mehrstaatigkeit) möglichst schnell auf den Weg gebracht wird.
Im kommenden Herbst soll es ein weiteres Migrationspaket geben.
Die aktuellen Planungen des BMI vorsehen, einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im 4. Quartal 2022 durchs Kabinett zu bringen. Das bedeutet, die parlamentarischen Verhandlungen im Bundestag könnten Anfang 2023 beginnen, so dass das Gesetz noch vor dem Sommer 2023 in Kraft treten könnte.