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(...) Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen kann nur der Bund einrichten. Die Länder können anlassbezogen Tempolimits einrichten, wenn es auf einzelnen Abschnitten notwendig und gut begründet ist, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, wegen Baustellen oder zu hoher Verkehrsbelastung. (...)
(...) Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, auf der Straße wie auf der Schiene, die Emissionen weiter zu verringern und die verkehrlichen Nadelöhre zu entschärfen. Eine Einschränkung des Individualverkehrs allein ist keine Lösung. (...)
(...) unterschiedliche Angebote beispielsweise eine kommunale Wohnungsverwaltung auch für Häuser und Wohnungen geben oder eine finanziell schmerzhafte Abgabe, für Menschen, die trotz allem nicht vermieten oder verkaufen wollen. Auch ein verbesserter und billigerer ÖPNV und der Ausbau des Radwegenetzes können einen Beitrag leisten und müssen mehr gefördert werden. Wo gebaut werden kann- Stichwort Nachverdichtung- sollte die Fläche so noch in kommunaler Hand, lediglich in Erbpacht zur Verfügung gestellt werden. (...)