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Markus Rösler
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Frage von Thorsten J. •

Frage an Markus Rösler von Thorsten J. bezüglich Verkehr

Hallo Markus,

seit dem Regierungswechsel 2011 sind die Grünen in der Regierung und stellen den Ministerpräsidenten und Verkehrsminister in Baden-Württemberg.

Habe ich richtig wahrgenommen, dass bis heute auf zusätzlich 0 Prozent und 0 Kilometer der baden-württembergischen Autobahnen ein dauerhaftes und zeitlich unbeschränktes Tempolimit eingerichtet worden ist.?

Dass Bundesländer auch dauerhafte, zeitlich unbeschränkte Tempolimits auf Autobahnen erlassen können, zeigt das Beispiel Bremen, deren Autobahnen alle Tempolimits haben.

Eine Antworte mit Ja oder Nein würde mir reichen.

MfG
T. J.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr J.,

haben sie vielen Dank für Ihr Interesse und die Frage nach Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Eine für Sie erfreuliche Nachricht gleich vorweg: Seit dem 7.3.2018 gilt auf dem Abschnitt der A81 zwischen der Anschlussstelle Engen in nördlicher Richtung bis hinter Geisingen (ca. 16,8 km) ein Tempolimit von 130 km/h. In die Gegenrichtung ist das Tempolimit von 130 km/h von der Raststätte Unterhölzer Wald bis zur Anschlussstelle Engen (ca. 18,8 km) eingerichtet. Hier gab es bislang kein Tempolimit. Dies ist ein grüner Erfolg nach langen und zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner.

Seit Mitte 2014 besteht auf der A81 in Fahrtrichtung Stuttgart von km 604,000 (Gärtringen) bis km 598,015 (Böblingen/Hulb) und in Fahrtrichtung Singen von km 597,635 (Böblingen/Hulb) bis km 606,600 (vor Schönbuchtunnel) je eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 120 km/h. In Fahrtrichtung Singen besteht von km 694,200 bis km 694,400 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h sowie von km 694,400 bis km 699,200 auf 80 km/h, jeweils mit Zusatzzeichen „bei Nässe“.

Darüber hinaus wurden Tempolimits auf einzelnen Abschnitten eingeführt. U.a. baustellenbedingt oder temporär an heißen Tagen, damit der Asphalt keine Blasen wirft.

Ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen kann nur der Bund einrichten. Die Länder können anlassbezogen Tempolimits einrichten, wenn es auf einzelnen Abschnitten notwendig und gut begründet ist, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes, wegen Baustellen oder zu hoher Verkehrsbelastung.

Eine Übersichtskarte mit den erlaubten Geschwindigkeiten auf baden-württembergischen Autobahnen finden Sie hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Illustrationen__Grafiken_Karten_/Tempolimits_Autobahnen_20120309.pdf
Weitere Informationen: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/verkehrssicherheit/tempolimits/

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Rösler

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