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An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.
Die Bundesregierung hat vor Kurzem ein Eckpunktepapier beschlossen, nach dem die Einbürgerung schon nach 5 Jahren möglich sein soll.
die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und die Mehrfachstaatsangehörigkeit zu ermöglichen.
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