Antwort 07.07.2021 von Paul Lehrieder CSU
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Wer sich ein Parlament von Beamten und Apparatschiks wünscht, dem kann das vielleicht gefallen. (...)
unter dem folgenden Link können Sie meine persönliche Erklärung zu Nebentätigkeiten einsehen
(...) Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen ihre Einkünfte für Nebentätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln veröffentlichen. (...)
(...) Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten hatte ich seither als Bundestagsabgeordneter nicht ausgeführt. (...)