Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine “kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken” einzuführen. Das ist richtig. Gleichzeitig scheinen offene Fragen wie auch Widerstände in den Ampel-Parteien und in einigen Ländern das Vorhaben zu verzögern.
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Mit vier Landtagswahlen allein in diesem Jahr können sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat in den nächsten Monaten zudem maßgeblich ändern.
Natürlich werden sowohl ich als auch meine Partei und die CDU/CSU-Im Bundestag uns weiter mit dem Thema Cannabis und eine mögliche Legalisierung auseinandersetzen.
diese Fragen kann ich Ihnen leider nicht konkret beantworten, da ich in den Gesetzgebungsprozess als Landespolitiker nicht eingebunden bin und deshalb nicht weiß, wie ein neues Gesetz genau ausgestaltet wird, also welche konkreten Handlungen zukünftig strafbewehrt bleiben und welche es dann nicht mehr sind.
Aufgrund der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würden wir Sie freundlichst darum bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Ministerium (poststelle@bmg.bund.de) zu wenden.
Diese Empfehlung wird zur Zeit nicht weiterverfolgt, weil die Regierung ein umfassendes Gesetz zur Legalisierung von Cannabis plant.