Antwort 21.02.2025 von Eva Botzenhart BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.