Sehen Sie aktuell Lücken im Lobbyregister Hamburgs, die es Abgeordneten ermöglichen, wirtschaftliche Interessen über ihr Mandat zu begünstigen, und falls ja, welche Nachschärfungen wären nötig?
Sie betonen die Bedeutung des Lobbyregisters für Transparenz, doch der benannte Fall des Bezirksabgeordneten aus Schnelsen zeigt, dass es Interpretationsspielräume gibt: 2023 war er im Lobbyregister des Bundestags als Interessenvertreter von Ströer gelistet, 2024 wurde sein Name entfernt. Er betont, dass er keine Termine mit Bundestagsabgeordneten wahrgenommen habe – eine Auslegung, die darauf hindeuten könnte, dass wirtschaftliche Einflussnahme durch Abgeordnete schwer zu überprüfen ist. Wie sollte das geplante Hamburger Transparenzregister konkret ausgestaltet sein, um sicherzustellen, dass Mandatsträger*innen nicht durch formale Anpassungen weiterhin Einfluss im Sinne wirtschaftlicher Interessen nehmen können? Sollte es etwa eine Berichtspflicht für Kontakte mit Senat und Behörden geben?

Sehr geehrter Herr A.,
prinzipiell haben Parlamentarier*innen stets die Möglichkeit, persönliche Interessen in den Dienst ihres Mandats zu stellen – ein Umstand, der gesetzlich nicht unterbunden werden kann, da die politische Arbeit auf dem freien Gewissen der Abgeordneten beruht. Der Einsatz für ein bestimmtes Unternehmen oder eine Branche mag durchaus dem Ziel dienen, die Gesellschaft voranzubringen – oder er kann rein persönlichen Interessen entspringen.
Wir befinden uns in einem komplexen Spannungsfeld aus verschiedenen Grundrechten und Anliegen. Auch Vertreter*innen der Werbebranche können gewählt werden und im Rahmen ihres Mandats die Interessen ihrer Branche aktiv vertreten. Letztlich agieren Parlamentarier*innen als Lobbyist*innen ihrer Wähler*innen. Anders als private Lobbyist*innen sind sie jedoch demokratisch legitimiert und müssen der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen.
Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.
Transparenz bildet hierfür jedoch die wesentliche Grundlage. Mit dem Lobbyregister haben wir diese Basis geschaffen. Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass es immer zu Schlupflöchern und Tricksereien kommen kann. Daher werden wir das Lobbyregister kontinuierlich evaluieren und bei Bedarf nachjustieren.
Freundliche Grüße
E. Botzenhart