Antwort 04.02.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Ich würde an Ihrer Stelle der Mietminderung nicht zustimmen und gerichtlich die gestellte Frage austragen lassen, wenn der Mieter bei seiner Mietminderung trotz Ihrer Ablehnung bleiben sollte.
Ich würde an Ihrer Stelle der Mietminderung nicht zustimmen und gerichtlich die gestellte Frage austragen lassen, wenn der Mieter bei seiner Mietminderung trotz Ihrer Ablehnung bleiben sollte.
Die Frage, ob eine Mietminderung aufgrund einer Asylunterkunft in der Nachbarschaft rechtlich möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Zur Rolle von parlamentarischen Beobachterinnen und Beobachtern
Wir haben als Partei einen Unvereinbarkeitsbeschluss
Der Kanzler wird gewählt. Dafür sind Mehrheiten notwendig.