Frage von Dyrk G. • 06.07.2024

Antwort von Markus Uhl CDU • 06.12.2024
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
Die Auszeichnung bezieht sich auf das Engagement der Abgeordneten im Parlament und im Ehrenamt. Es bedeutet nicht, dass ich oder der Bundespräsident alle politischen Positionen der geehrten Personen unterstützen.
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Die Auszeichnung bezieht sich auf das Engagement der Abgeordneten im Parlament und im Ehrenamt. Es bedeutet nicht, dass ich oder der Bundespräsident alle politischen Positionen der geehrten Personen unterstützen.