Antwort 03.09.2024 von Johann Saathoff SPD
Bei dem Handgeld handelt es sich um ein übliches Verfahren, um nicht zu riskieren, dass Gerichte die Entscheidung kurzfristig aufheben, weil eine Verelendung der Abgeschobenen droht.
Bei dem Handgeld handelt es sich um ein übliches Verfahren, um nicht zu riskieren, dass Gerichte die Entscheidung kurzfristig aufheben, weil eine Verelendung der Abgeschobenen droht.
Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vermeiden, die eintreten könnte, wenn sie ohne jegliche Mittel in ein Land zurückkehren, in dem die Versorgungslage äußerst schwierig ist.
Auch wenn aus dem rechten politischen Spektrum immer wieder erklärt wird, der Rechtsstaat sei hilflos, ist das Gegenteil der Fall
Klar ist: Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, erhält Schutz, gleichzeitig können auch abgelehnte Asylsuchende nicht immer sofort abgeschoben werden.
