Weitere Fragen an Daniela Behrens
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte in einer Kommune werden in der Regel durch den Amtsantritt Beamte auf Zeit. Damit müssen sie sich – wie alle anderen Beamtinnen und Beamte auch – durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und in Niedersachsen zur Niedersächsischen Verfassung bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Das Ausschreibeverfahren für das landesweite Firmenfitness-Angebot läuft aktuell noch.
Durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 06. Mai 2026 wurde eine neue Verfahrensregelung eingeführt, die den Wahlleitungen und Wahlausschüssen ermöglicht, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine fehlende Verfassungstreue des Kandidaten oder der Kandidatin die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in die Prüfung ebendieser Verfassungstreue einzubeziehen.
Damit werden europäische Fördermöglichkeiten bereits heute genutzt und gleichzeitig weitere Potenziale für die Polizei Niedersachsen erschlossen.

