Frage von Guido Z. • 11.08.2023

Antwort von Matthias Mieves SPD • 14.08.2023
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.
Patient:innen entscheiden selbst über Speicherung und Zugriff in der elektronischen Patientenakte (ePA). Informationen dazu stellen die Krankenkassen bereit.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird ein Offenbarungsverbot enthalten, das mit einer Bußgeldbewehrung abgesichert wird.