(...) Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes jedoch gerechtfertigt. (...)
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Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Am 13. November wurde unter der Drucksachennummer 19/15164 des Deutschen Bundestages die Beschlussempfehlung zum Masernschutzgesetz veröffentlicht, welche ich zu Ihrer Information als link beifüge. Es wäre sicherlich wünschenswert gewesen, wenn diese Empfehlung zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht worden wäre.
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Ablauf beim Masernschutzgesetz folgt -wie bei anderen Gesetzen auch- dem normalen parlamentarischen Prozedere. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Schreiben. Wie Sie wissen, findet die wesentliche parlamentarische Arbeit in den Fachausschüssen statt. Es ist die Aufgabe der Ausschüsse, Gesetzesvorlagen inhaltlich zu beraten und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten. (...)
Als verantwortungsbewusste Ärztin habe ich selbstverständlich für das Masernschutzgesetz gestimmt.