
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie aber Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Geburt und Schulbesuch in Deutschland reicht dafür nicht aus.
Sie können bereits den Antrag auf die Erlangung der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Sie können diese aber erst annehmen, wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist. Sonst verlieren Sie automatisch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Es bleibt wie bisher, dass ein Kind durch Geburt die Staatsbürgerschaft nach § 4 StAG nur erlangen kann, wenn auch die Eltern einen rechtmäßigen Aufenthalt haben.
Daher gebe ich Ihnen zwar Recht, dass der Einbürgerungstest allein nicht vollständig dazu geeignet ist, ausländische Schutzsuchende vor einer eventuellen Diskriminierung oder Verfolgung hier in Deutschland zu schützen. Aber das Einbürgerungsverfahren an sich verfolgt auch das Ziel, nur diejenigen einzubürgern, die sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung im Bundestag.