Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
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Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.
Klar ist: Die Rechte der betreuten Personen sind zu schützen.
Spielsucht ist ein ernstzunehmendes Phänomen und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat das maltesische Gesetz (Bill No. 55) bereits kritisiert.
Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, bereitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vor.