Frage von Oliver R. • 17.07.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die Aktualisierung der Liste der allgemein durch die Finanzbehörden anzuwendenden BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II erfolgt durch die Finanzverwaltung
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar. Verluste aus Termingeschäften können vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften sowie anderen Kapitaleinkünften, wie zum Beispiel Dividenden, verrechnet werden.