Antwort 30.06.2021 von Thomas Sattelberger FDP
(...) Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen ihre Einkünfte für Nebentätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln veröffentlichen. (...)
(...) Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen ihre Einkünfte für Nebentätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln veröffentlichen. (...)
(...) Ihnen versichern, dass mein Landtagsmandat in den kommenden fünf Jahren im Vordergrund meiner Tätigkeit stehen wird (...)
(...) da die von Ihnen aufgeführten Ausgaben nur im indirekten Zusammenhang mit meinem Mandat als Abgeordneter stehen, zahle ich diese auch aus meinem privatem Einkommen (Diät) und nicht aus der Aufwandspauschale für meine parlamentarische Arbeit (...)
(...) Details zur Vita finden Sie hier: (...)