
Wenn Belege vorliegen, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, muss ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft werden.

Wenn Belege vorliegen, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, muss ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft werden.

Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.


Die SPD hat beschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD in einem ersten Schritt zu prüfen und dann in einem zweiten Schritt auch vorzubereiten. Das ist eine Entscheidung, die ich ausdrücklich unterstütze.

Keine Sündenbockpolitik sondern ein Sondervermögen für Frieden, Wiederaufbau und Soziales.

Ausschlüsse ganzer Parteien per Prinzip schwächen das Vertrauen in demokratische Prozesse. Entscheidend sind Inhalte und Verfassungstreue, nicht parteipolitische Dogmen.