Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
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Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.
Unabhängig davon gilt für mich auch: Die AfD muss nicht juristisch „ausgeschaltet“, sondern politisch gestellt werden.
Selbstverständlich darf man die AfD nicht “gewähren“ lassen, so wie Sie es schreiben. Aus diesem Grund ist die AfD bereits von einigen parlamentarischen Vorgängen, beispielsweise von der Teilnahme bzw. dem Beiwohnen im Parlamentarische Kontrollgremium, zu Recht ausgeschlossen.
Die AfD argumentiert, dass Kontakte zur Trump-Regierung durchaus im Interesse Deutschlands seien – eine rechtliche Intervention gegen solche Reisen ist nur schwer durchsetzbar, da die vom Grundgesetz geschützte freie Ausübung des Mandats in Deutschland zurecht als besonders schützenswert gilt.