Kandidat mit eher kurzen Haaren, Brille und einem freundlichen Lächeln. Unter dem dunkelblauen Jacket trägt er ein hellblaues Shirt.
Mathias Schulz
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Frage von Mirco M. •

Wie begründen Sie die Ablehnung des Antrags vom 5.11.25 im Berliner Abgeordnetenhaus, das Land Berlin solle sich für eine zügige Einleitung eines AFD - Verbotsverfahrens einsetzen?

Laut Zeitungsbericht und Sitzungsprotokoll wurde ein Antrag der Grünen und Linken im Berliner Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, in dem gefordert wird, dass der Berliner Senat sich für eine zügige Überprüfung eines AFD-Verbotsverfahrens einsetzen soll, mit Stimmen der SPD aktiv abgelehnt. Sie als Abgeordneter haben sich persönlich öffentlich für ein Verbot Stark gemacht, nun aber akltiv dagegen gestimmt. Was ist ihre Begründung?

Kandidat mit eher kurzen Haaren, Brille und einem freundlichen Lächeln. Unter dem dunkelblauen Jacket trägt er ein hellblaues Shirt.
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Erlauben Sie mir, auf Ihre Frage etwas ausführlicher zu antworten.
Zum Verfahren im Abgeordnetenhaus:
Im Mai 2025 haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei im Abgeordnetenhaus von Berlin den Antrag „Jetzt ein AfD-Verbot einleiten“ (Drs. 19/2429) eingebracht. Der vorher fachlich zuständige Ausschuss für Verfassungsschutz empfahl im Juni 2025 die Ablehnung des Antrags. Diesem Votum sind die Mitglieder im Ausschuss für Bundesangelegenheiten in der letzten Woche gleichermaßen gefolgt.
Die Voten in beiden Ausschüssen erfolgten einzig aus folgendem Grund: Während die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sehr klar die Einleitung eines AfD Verbotsverfahrens befürwortet (so ist es u.a. auch im Wortprotokoll des Ausschusses für Verfassungsschutz nachzulesen), ist dies bei der CDU-Fraktion derzeit nicht der Fall. Als Koalition haben wir ausdrücklich verabredet: „Koalitionspartner stimmen im Abgeordnetenhaus einheitlich ab.“ Diese Vereinbarung und dieses Verfahren ist in der parlamentarischen Arbeit von Koalitionen auf Landes- und Bundesebene üblich. Allgemein ist eine gewählte Regierung, die bei Abstimmungen keine verlässliche Mehrheit im Parlament hat, in ihrer Handlungsfähigkeit erheblich geschwächt. 
Ein anderes Vorgehen würde im Fall eines notwendigerweise folgenden Antrags im Bundesrat faktisch zu keinem anderen Ergebnis führen. Sollte eine Landesregierung wegen unterschiedlicher Auffassung der Koalitionspartner im Bundesrat uneinheitlich abstimmen, würden die Stimmen dieses Bundeslandes insgesamt (das Land Berlin hat dort 4 Stimmen) nicht gewertet. Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Selbst wenn die Mitglieder einer Regierungspartei (hier der SPD) abweichend von der anderen Regierungsfraktion für einen solchen Antrag stimmen würden, kämen wir dem Ziel eines AfD-Verbots nicht näher. Es gilt also, die CDU für ein AfD-Verbot zu gewinnen. Dafür müssen alle (!) demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.
Zu meiner persönlichen Haltung: 
Rechtsextreme Parteien sind aus meiner Sicht eine Gefahr für unsere Demokratie. Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Ich persönlich bin dafür, dass so schnell wie möglich ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird - eher gestern als morgen. Hier müssen sich der Bund und die Länder endlich gemeinsam auf den Weg machen. 
Für mich steht fest: Alle demokratischen Fraktionen müssen jetzt zusammenwirken, damit die Einleitung eines Verbotsverfahrens erfolgreich auf den Weg gebracht werden kann. Sonst profitieren nur die Rechten.  
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schulz

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