Antwort 30.06.2021 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Tatsächlich gibt es keine Legaldefinition für den Begriff der "epidemischen Lage von nationaler Bedeutung". (...)
(...) Tatsächlich gibt es keine Legaldefinition für den Begriff der "epidemischen Lage von nationaler Bedeutung". (...)
(...) Tatsächlich gibt es keine Legaldefinition für den Begriff der "epidemischen Lage von nationaler Bedeutung". Diese wird vielmehr vom Bundestag nach dem Vorliegen bestimmter Kriterien festgelegt. (...)
(...) die Coronaverordnungen werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen und sind damit der Vollzug von Entscheidungen aus Gesetzesarbeit. (...)
(...) Sollte ein wirksamer und sicherer Impfstoff zur Verfügung stehen, dann braucht es für Geimpfte keine Quarantäne mehr. (...)