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Bei den Cum-Ex Geschäften handelt es sich um betrügerische Steuergestaltung. Dividenden werden an Aktionäre abzüglich der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Nach alter Rechtslage führte die Aktiengesellschaft die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab und die Depotbank stellte darüber eine Steuerbescheinigung aus.
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.