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Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland ist unter anderem, dass der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StAG).
darum kümmert sich das Bundesministerium für Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt.
Der Minister betonte in seiner Rede, dass die USA alles tun würden, um zu verhindern, dass der Krieg über die Ukraine hinaus außer Kontrolle gerate.
In Deutschland gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Kriegswaffen.