im Donbass-Konflikt hat es laut der Vereinten Nationen bis November 2015 etwa 9.100 Tote und 20.700 Verletzte gegeben.
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Seit dem ersten Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII und sind nicht mehr auf die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen.
Es ist ein Teil Deutschlands humanitärer Verantwortung, Menschen auf der Suche nach Sicherheit vor Krieg und Vertreibung Schutz zu bieten.
Leider bin ich als Landespolitikerin in diesem Fachbereich nicht zuständig. Ich würde Sie daher bitten, Ihre Frage an das Bundesministerium für Verteidigung, bzw. an das Kanzleramt zu richten.
Ich bin davon überzeugt: Diplomatie war und ist der richtige Weg. Die weitere Unterstützung der Ukraine sprechen wir wie bisher mit unsere Partner*innen ab.
Ich bin froh, dass wir uns im Parlament - neben der humanitären und finanziellen Unterstützung der Ukraine und den umfassenden wirtschaftlichen und personenbezogenen Sanktionen gegen Russland - auf die Lieferung schwerer Waffen einigen konnten