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Copyright: Tobias Koch
Antwort 06.09.2021 von Ralph Brinkhaus CDU

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.

Portrait von Armin Laschet
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Portrait von Olaf Scholz
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Portrait von Annalena Baerbock
Antwort 02.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Lehreraustauschverfahren soll nicht die Unterrichtskontinuität beeinträchtigen,

Portrait von Christian Piwarz
Antwort 12.08.2021 von Christian Piwarz CDU

Ich persönlich stehe der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen auch über das Jahr 2023 hinaus positiv gegenüber.