Frage von Christoph P. • 21.06.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir außerdem die Freigrenze des § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG von 5000 auf 10 000 Euro verdoppelt, so dass nun in weniger Fällen als bisher Freistellungsbescheinigungen für Lizenzzahlungen ausgestellt werden müssen.
Mittel- bis langfristig kann ich mir eigene Steuern der EU vorstellen und würde das begrüßen. Aus meiner Sicht fehlen aber nötige Grundvoraussetzungen dafür.
Die konkrete Lösung hier ist sehr einfach. Logischerweise würden keine Transaktionen zwischen Kontos mit der gleichen Inhaberschaft besteuert werden.