Antwort ausstehend von Max Mordhorst FDP
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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD
Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.
Antwort 17.07.2024 von Stephan Brandner AfD
Das ist Familienpolitik, die diesen Namen verdient.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos