Antwort 15.05.2021 von Christian Lindner FDP
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt wird, ist mit unserem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar (...)
(...) Das Impfangebot für Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht ist keine Aufhebung, sondern gerade Teil der Impfpriorisierung (...)
(...) Sobald die Impfpriorisierung aufgehoben wird, kann sich jede Person in Deutschland um einen Impftermin bemühen. (...)
(...) haben uns gegen eine jedwede bevorzugte Behandlung von Abgeordneten entschieden (...)