
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Gesetzesentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen gilt es zunächst einmal abzuwarten
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlt werden kann, wenn sie ihre Beschäftigten entlasten wollen und dazu finanziell in der Lage sind
Über die Inflationsprämie für Versorgungsempfänger aus Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder entschieden.
Alle betreffenden Regelungen im Arbeits- und Rentenrecht sind Bundesangelegenheit. Bitte wenden Sie sich gerne an die Bundesregierung.