Antwort ausstehend von Svenja Schulze SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Adis Ahmetović SPD
Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
Antwort ausstehend von Serdar Yüksel SPD