Antwort 20.04.2021 von Ute Vogt SPD
(...) Um Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und das Schulpersonal besser zu schützen, haben wir in den Verhandlungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchgesetzt, dass Schulen im Inzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterreicht gehen müssen und ab einem Inzidenzwert von 165 in den Distanzunterricht. (...)