
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Das Gesetz sieht eine Einmalzahlung im Juni 2023 in Höhe von 446 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 Zahlungen in Höhe von 79 Euro für Witwen vor
In einem Bereich, der mir sehr am Herzen liegt, zieht die Rentenversicherung in Kürze endlich mit der Beamtenversorgung gleich:
Unser Anliegen ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt.
Eine Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden.