Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Eine Teilnahme von Lehrkräften daran ist indes nicht vorgesehen. Zum einen besteht hierfür keine rechtliche Grundlage, zum anderen wäre dies – insbesondere aufgrund der hohen Inzidenzwerte bayernweit – kapazitätsmäßig (Labore und Testmaterial) kaum leistbar.
Die Evaluierung der Maßnahme befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
Die Rahmenbedingungen, welche angestellten Lehrern ausgesetzt sind, hat mit Gleichberechtigung unter Lehrern leider nicht viel zu tun