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Karl-Josef Laumann
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Frage von Dorothea F. •

Was und wann gedenken sie gegen die Ungleichbehandlung von Tariflehrkräften im Vergleich zu den verbeamteten Lehrkräften bei 100% GLEICHER ARBEIT zutuen?

. in Artikel 24 derLandesverfassung NRWs steht“ Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ nicht zu verwechseln mit „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit = A13/E13 für alle Lehrämter“ !!! JEDOCH: AUSSCHLIESSLICH die TARIFlehrerInnen leisten im ÖD zu 100% die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten LehrerkollgInnen, WOBEI deren NETTOLOHN, Kranken- sowie Altersversorgung bei weitem NICHT den Leistungen entsprechen, welche die verbeamteten Lehrkräfte für die 100% GLEICHE Arbeit monatlich wie im Ruhestand erhalten. Dies betrifft alle TARIFLEHRKRÄFTE des TDL Einzuges. Wie stehen sie zu dieser Mißachtung der NRW Landesverfassung bzw. der Grundgesetzmaxime der GLEICHBEHANDLUNG ? WAS und WANN gedenken sie als verantwortlicher Arbeitsminister NRWs etwas dagegen zu unternehmen?

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