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Hendrik Wüst
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Frage von Dorothea F. •

Warum mißachtet das Land NRW die Landesverfassung ?

Z.B. in Artikel 24 derLandesverfassung NRWs steht“ Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ nicht zu verwechseln mit „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit = A13/E13 für alle Lehrämter“ !!! JEDOCH: AUSSCHLIESSLICH die TARIFlehrerInnen leisten im ÖD zu 100% die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten LehrerkollgInnen, WOBEI deren NETTOLOHN, Kranken- sowie Altersversorgung bei weitem NICHT den Leistungen entsprechen, welche die verbeamteten Lehrkräfte für die 100% GLEICHE Arbeit monatlich wie im Ruhestand erhalten. Dies betrifft alle TARIFLEHRKRÄFTE des TDL Einzuges. Wie stehen sie zu dieser Mißachtung der NRW Landesverfassung bzw. der Grundgesetzmaxime der GLEICHBEHANDLUNG ? WAS und WANN gedenken sie als verantwortlicher Ministerpräsident dagegen etwas zu unternehmen?

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