Antwort 18.10.2023 von Beatrix von Storch AfD
Dem eigenen Gewissen verpflichtet im Sinne unserer Wähler.
Dem eigenen Gewissen verpflichtet im Sinne unserer Wähler.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes
Als gewählter Abgeordneter und Mitglied der Bundesregierung sehe ich mich in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands verpflichtet.
Der Deutsche Bundestag ist ein sogenanntes Arbeitsparlament.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt zu allen Gesetzesvorhaben und darüber hinaus auch zu Anträgen der Opposition öffentliche Anhörungen durch. Dazu laden alle Fraktionen Fachleute ihrer Wahl ein.