Antwort 27.09.2018 von Stephan Brandner AfD
Sehr geehrter Herr Schumacher, (...)
Sehr geehrter Herr Schumacher, (...)
(...) Der Verzicht auf Erhebung einer Besteuerung von Kerosin bei gewerblicher Nutzung durch Fluggesellschaften hat Gründe, die im internationalen Luftfahrtrecht liegen. Das sog. (...)
(...) Diese Richtlinie muss dann noch national umgesetzt werden. Wie Sie also sehen können, haben Sie noch Zeit und Möglichkeiten, Ihre Ansichten auf europäischer und nationaler Ebene kundzutun. (...)